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MICHAEL MÜLLER-KARPE
forscht am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz im Kompetenzbereich »Vorgeschichte« und berät unter anderem den Kulturausschuss des Deutschen Bundestages.

Michael Müller-Karpes Arbeitsplatz ist gerade so groß, dass er mit seinem Schreibtischstuhl nicht gegen die Wand aus Aktenordnern stößt, die sich hinter ihm auftürmt. Der Geruch von Papier und Staub liegt in der Luft, es riecht nach Wissen. Eine Schachtel trägt die Aufschrift »Könige aus dem Jemen«, Bücher handeln von der neuassyrischen Glyptik und eine Karteikartensammlung ist nach alten, ausgegrabenen Äxten sortiert.

Er habe sich nicht länger mit archäologischem Kleinklein befassen können, sagt Müller-Karpe, 63 Jahre alt. In den 1990er Jahren wird der Archäologe, der »vielleicht vierzig, fünfzig Mal« im Irak war, Zeuge, wie immer mehr Raubgrabungen das kulturelle Erbe des Landes zerstören. Die internationalen Sanktionen infolge des Golfkriegs bringen Saddam Husseins Regime in Bedrängnis, es fehlt das Geld, die Kulturstätten zu schützen. Das große Plündern beginnt.

Heute ist Michael Müller-Karpe der wohl bekannteste Kriminalarchäologe Deutschlands. Die Zoll- und Polizeibehörden schätzen den Wissenschaftler vom Römisch-Germanischen Zentralmuseum, dem Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie (RGZM), als Ansprechpartner. Müller-Karpe kämpft einen mühsamen Kampf gegen das, was er als »Mafia« bezeichnet: den internationalen Handel mit archäologischen Funden ungeklärter Herkunft. Der nimmersatte Antikenmarkt in Europa und den USA will gefüttert werden. Illegale Grabungen in Ländern wie Irak, Syrien oder Iran sind die Folge.

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen ist das Geschäft mit Raubgut unter den Top drei der globalen Schwarzmärkte. Es spielt in einer Liga mit dem illegalen Drogen- und Waffenhandel. Vor einigen Jahren schätzte das FBI, dass mit Antikenhehlerei jährlich sechs Milliarden Dollar umgesetzt werden. Das war noch, bevor Terrormilizen wie der »Islamische Staat« sich das Chaos im Irak und in Syrien zunutze machten. Der Handel verschaffte dem IS das Geld, um Waffen ins Land zu schaffen, Terroranschläge zu finanzieren und seine Schreckensherrschaft aufrechtzuerhalten.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verurteilte 2017 die gezielte Zerstörung kulturellen Erbes. Resolution 2347 war eine kleine Sensation. Erstmals bezog sich eine Resolution ausschließlich auf den Schutz von Kulturgut. »Die absichtliche Zerstörung des Erbes ist ein Kriegsverbrechen«, sagte UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova damals. Die Kulturschätze seien Zeugnisse des Dialogs verschiedener Kulturen, den es in dieser Region jahrtausendelang gegeben habe. Mit ihnen zerstörten die Extremisten ganz gezielt auch die Erinnerung daran.

Doch nicht nur durch Zerstörung, vor allem durch illegale Grabungen sei das Erbe gefährdet, sagt Müller-Karpe. Satellitenaufnahmen zeigen ganze Landstriche, die wie Mondlandschaften erscheinen. Ein Krater neben dem anderen bohrt sich in den Grund, wo Raubgräber ihr Unwesen trieben. »Beim Plündern archäologischer Stätten werden Informationen vernichtet.« Objekte werden aus dem Fundkontext gerissen und landen in den Wohnzimmern reicher Sammler. Am Ende gehen die Herkunftsländer ebenso leer aus wie die Wissenschaft. »In Euro oder Dollar ist dieser Schaden nicht zu bemessen«, sagt Müller-Karpe. In Mesopotamien wurde die Schrift erfunden, das Rad, die gelagerte Achse, die Astronomie. »Ohne diese Errungenschaften ist unsere moderne Zivilisation gar nicht denkbar. Die Quelle, aus der der Mensch sein kulturelles Gedächtnis schöpft, versiegt.«

Bunte Illustration eines Kriminalisten, der antike Fundstücke untersucht.

Aus einem Schrank holt Müller-Karpe einen Pappkarton, zieht sich weiße Stoffhandschuhe über und hebt ein kleines silbernes Gefäß heraus. Deutliche Keilschriftzeichen zieren die glänzende Oberfläche. Der Becher hat den Archäologen jahrelang beschäftigt, ebenso die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft, Anwälte und Diplomaten. Wie er nach Europa gelangte, ist ein Krimi, dessen Beginn irgendwo in den Weiten der iranischen Steppe liegt. Er kann nur so erzählt werden, wie es vielleicht gewesen ist — und wie es in tausenden anderen Fällen war.

»Arme Leute graben die Objekte aus«, erklärt Müller-Karpe. »Sie gehen in die archäologischen Stätten, um ihre Familien satt zu bekommen. Ihnen kann man kaum einen Vorwurf machen.« Im Fall des Bechers müssen die armen Leute im Iran unterwegs gewesen sein. Er stammt aus Anschan, einer antiken Stadt im Gebiet der heutigen Islamischen Republik. Rund 4.000 Jahre ist das Gefäß alt.

Aus dem Herkunftsland gelangen die Objekte in die Golfstaaten, den Libanon oder die Türkei. Vielleicht wurde der Silberbecher als Zahnputzbecher außer Landes geschmuggelt. Vielleicht wurde er in einem Zollfreilager in Dubai zwischengelagert und weiter nach Europa verschifft, ohne einem aufmerksamen Zollbeamten aufzufallen. Vielleicht war Schmiergeld im Spiel. Wir werden es wohl nie erfahren.

Konkret wird die Geschichte erst im Juni 2007: Das Münchner Auktionshaus Gorny & Mosch bietet das Objekt zur Versteigerung an. Startpreis: 60.000 Euro. Für ein antikes Original ist der Preis nicht besonders hoch. Bei 57 Millionen US-Dollar liegt der Rekordpreis für eine Antiquität. Ein unbekannter Käufer erhielt dafür bei Sotheby’s in New York den Zuschlag — für eine nur acht Zentimeter große Löwenfigur aus dem Irak.

Doch die Versteigerung des Silberbechers scheitert: Das Bundeskriminalamt wird auf das Angebot aufmerksam, lässt das Gefäß sicherstellen und schickt es nach Mainz an das RGZM. Michael Müller-Karpe und seine Kollegen untersuchen das Objekt, machen Metallanalysen, werten die Inschriften aus — und kommen zu dem Schluss: Das Ding ist echt.

Doch nicht nur das. Die Indizien sprechen dafür, dass es sich um einen Fund aus einer jüngeren Raubgrabung handelt. Nach iranischem Recht ist es gesetzwidrig, Artefakte ohne Genehmigung außer Landes zu bringen, sie sind grundsätzlich Eigentum des Staates. Eine iranische Exportlizenz hatten weder das Auktionshaus noch der Einlieferer des Bechers, ein bekannter und ebenso berüchtigter Händler, vorgelegt. Im Auktionskatalog hieß es lediglich: »Seit den 70er Jahren in englischem Privatbesitz.«

Irgendwann wird die Akzeptanz für dieses kulturzerstörende Geschäftsmodell kippen.

MICHAEL MÜLLER-KARPE

Bunte Illustration einer Auktion, bei der eine Glocke der ein Silberbecher versteigert werden soll. Doch die Polizei ist schon im Anmarsch.

Ein langer Rechtsstreit folgt. Der Einlieferer kann mit einem Foto lediglich nachweisen, dass er das Objekt seit einigen Jahren besitzt. Den Beweis, dass der Becher seit Jahrzehnten in Privatbesitz ist, bleibt er schuldig. Schwieriger aber ist es, seine Behauptung zu widerlegen und das Gegenteil zu beweisen: dass der Becher aus einer Raubgrabung stamme und illegal nach Deutschland gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, es liege kein Tatverdacht vor. Schließlich holt die Münchner Polizei das Gefäß im RGZM ab — und gibt es zurück an das Auktionshaus.

»Ein Skandal!«, findet Müller-Karpe. Der Wissenschaft bleibt nur die hochwertige Silberkopie in der Pappschachtel; das RGZM hatte sie zu Forschungszwecken angefertigt, bevor die Polizei das Original abholte. Der Kriminalarchäologe ist überzeugt, dass zum Kauf angebotene Antiken nur in sehr wenigen Ausnahmefällen legal nach Deutschland gekommen sind. Für sie könnten Händler dann aber Dokumente vorlegen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Artefakte ohne Herkunftsnachweis aus einer alten Adelssammlung stammen, sei dagegen extrem gering. »Meines Erachtens ist ein legaler Handel mit Objekten ungeklärter Herkunft in Deutschland nicht möglich«, sagt Müller-Karpe. »Manche Juristen und Gerichte sehen das aber immer noch anders.« Oft beriefen sie sich auf die Eigentumsvermutung: Kann nichts anderes bewiesen werden, gilt der Besitzer des antiken Kulturguts auch als rechtmäßiger Eigentümer.

Deutschland gilt seit Jahren als Paradies für Händler von geplündertem Kulturgut. 2013 zog ein Bericht der Bundesregierung ein katastrophales Fazit. Beim Kulturgutschutz bestünden »etliche Defizite«. Ein Gesetz, das die Rückgabe von illegalen Antiquitäten an die Herkunftsländer regeln sollte, habe zu keiner einzigen Rückgabe geführt, dafür aber zu »nennenswerten Belastungen der bi- und multilateralen Beziehungen«.

2016 wurde die Rechtslage mit dem Kulturgutschutzgesetz reformiert. Doch die goldenen Zeiten der Antikenhehlerei seien nicht vorbei, meint Müller-Karpe. Das Gesetz sei eine Mogelpackung, das seine Ziele mit zahlreichen Ausnahmeregelungen in ihr Gegenteil verkehre. Neuerdings gelten Objekte, die sich vor August 2016 in Deutschland befanden, als legal — selbst dann, wenn sie nach den Gesetzen der Herkunftsländer illegal exportiert wurden. Hehler können also einfach behaupten, dass frisch ausgegrabene Objekte schon länger in Deutschland sind. Damit, sagt Müller-Karpe, seien die Antiken »gewaschen«.

DIEBESGUT

Illustration einer Person mit Augenbinde, die ein Tier streichelt. Außerdem ein Fenster mit Löchern und einem Zettel.

Ein schwieriges Erbe lagert in vielen deutschen Museen und Bibliotheken: Kunstwerke und Bücher, die während des Nationalsozialismus ihren jüdischen Eigentümern abgepresst oder gestohlen wurden. Und Beutegut, das die Deutschen überall im besetzten Europa beschlagnahmten. Lange wollte man nicht allzu genau wissen, wie solche Objekte in deutsche Sammlungen gelangt waren. Doch 1998 stimmte Deutschland der »Washingtoner Erklärung« zu. Seitdem identifizieren Provenienzforscher Raubkunst, machen Eigentümer und Erben ausfindig und versuchen, »eine gerechte und faire Lösung« zu finden. Die Forschungsbibliothek des Herder-Instituts in Marburg etwa spürt der Herkunft von 20.000 Büchern der ehemaligen »Publikationsstelle Berlin-Dahlem« nach. Die »PuSte« half mit, die »Germanisierung« Osteuropas vorzubereiten. Einen Großteil ihrer Bücher rafften SS-Kommandos schamlos in den besetzten Ländern zusammen.

Trotzdem hat der Kriminalarchäologe immer wieder Erfolg. 2015 stellte die Polizei in einer Wohnung in Bad Dürk heim eine seltene keltische Schnabelkanne sicher, die der Besitzer versteigern wollte. Nach langem Rechtsstreit entschied ein deutsches Gericht im Juli gegen den Händler. Als studierter Archäologe hätte dieser wissen müssen, dass die Schnabelkanne nur aus einer Raubgrabung stammen konnte — sonst wäre sie der Fachwelt längst bekannt gewesen. Analysen von Müller-Karpe und seinen Kollegen belegten die zweifelhafte Herkunft. Die Kanne darf nun nicht verkauft werden. Stattdessen könnte sie bald im RGZM in Mainz zu sehen sein.

Der Silberbecher aus dem Münchner Auktionshaus taucht 2013 überraschend im Londoner Auktionshaus Christie’s wieder auf. »Private Sammlung, Vereinigtes Königreich, angeschafft 1940er-1950er«, heißt es nun im Katalog. Der Schätzwert liegt dieses Mal deutlich höher: bei 111.000 bis 160.000 US-Dollar. Nun interveniert ein renommierter britischer Archäologe. Er geht an die Presse und wirft Christie’s vor, die mutmaßliche Herkunft des Bechers aus einer Raubgrabung zu unterschlagen. Dabei verweist er auf Michael Müller-Karpes Forschungen. Christie’s reagiert: Das Objekt verschwindet aus dem Katalog. »Was dann daraus geworden ist, weiß ich nicht«, sagt Müller-Karpe. Öffentlich versteigert wurde der Silberbecher nicht, womöglich befindet er sich heute in einer Glasvitrine in einem privaten Wohnzimmer.

»Irgendwo schmeichelt es mir ja«, sagt Müller-Karpe, »dass ich mit meinem Gutachten den Wert des Bechers verdoppeln konnte.« Er meint es sarkastisch. Denn in Wahrheit hat der Kriminalarchäologe den mutmaßlichen Hehlern seine Expertise zur Verfügung gestellt. Über die Gerichtsakte ging sein wissenschaftliches Gutachten auch an die Händler. »Damit haben sie ein Echtheitszertifikat eines international renommierten Forschungsinstituts«, sagt Müller-Karpe. Auf dem Antikenmarkt ist das bares Geld wert.

Aufgeben werde er trotzdem nicht. Er könne zwar verstehen, wenn Kollegen es ablehnen, Gutachten für Polizei, Zoll oder Staatsanwaltschaften zu erstellen, weil sie befürchten müssen, Antikenhehlerei indirekt zu fördern. Die Silberbecher-Affäre aber sei ein Pyrrhussieg für die Händler. »Irgendwann wird die Akzeptanz für dieses kulturzerstörende Geschäftsmodell kippen«, ist Müller-Karpe überzeugt. Wenn sich etwas ändern soll, müsse man manchmal auch bereit sein, eine blutige Nase zu riskieren.

Illustration eines Sammlers alter Schätze in seinem Wohnzimmer.

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