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Dies ist der Versuch, Leben und Sterben des Großen Abendseglers mit Paragraf 44, Absatz eins, Punkt eins des Bundesnaturschutzgesetzes und Paragraf 4e, Absatz eins der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zusammenzuführen. Klingt schrecklich? Ist es auch.

Nicht etwa, weil besagte Paragrafen schrecklich wären. Der eine soll schützenswerte Tiere vor dem menschengemachten Tod bewahren, der andere regelt, wie dies zu gewährleisten sei, etwa beim Bau von Windrädern. Und schon gar nicht, weil der Große Abendsegler schrecklich wäre. Der ist rostbraun, mausgroß und fliegt in anmutigen Bögen durch die Dämmerung.

Schrecklich wird es erst, wenn das real existierende Verhalten des Abendseglers – jährlich sterben Fledermäuse in wohl sechsstelliger Zahl an Windrädern – auf die nüchternen gesetzlichen Vorgaben prallt. Das kommt dem Versuch gleich, ein deutsches Kreuzworträtsel mit chinesischen Schriftzeichen zu lösen: Für sich genommen funktioniert jedes System. Aber mit den Mitteln des einen den Erfordernissen des anderen genügen zu wollen, ist kompliziert, frustrierend und widersprüchlich. Und es verschärft ein Problem, das umso klarer hervortritt, je größer der Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix ist: das grüne Dilemma. Kurz gesagt besteht es darin, dass Windräder der Tier- und Pflanzenwelt schaden, die sie bewahren helfen sollen.

Dass Artenschutz und Windkraft so schwer zu vereinbaren sind, das liegt an drei Dingen: am Tier, an der Technik und natürlich an der Gerissenheit des Menschen.

Fledermaus, eingewickelt in dunkles Material.

1. Das Tier

Fangen wir mit den Tieren an. Der Biologe Christian Voigt lenkt seinen Kompaktwagen von der Hauptstraße im brandenburgischen Prieros auf einen holprigen Waldweg und von dort vor eine Schranke. Voigt und seine Kollegen vom Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung dürfen da durch: Hinter der Schranke liegt ihre Untersuchungskolonie. Ein schnurgerader Pfad durch den Forst, links und rechts nichts als reihenweise Kiefern. Und an den Kiefern, an manchen zumindest, hängen nummerierte Kästen, die aussehen wie sehr geräumige Vogelhäuschen. Darin zwitschert es, aber das Zwitschern klingt nicht vogelhaft. Es klingt höher, hektischer, erinnert an Mäusepiepsen.

Einer von Voigts Kollegen legt eine Leiter an einen Kiefernstamm, klettert ein paar Meter in die Höhe, kommt mit einem Kasten zurück, auf den eine 17 gemalt ist. Die Männer greifen hinein, holen einen Abendsegler nach dem anderen heraus, setzen die Tiere in einen durchscheinenden Plastiktrog mit Luftlöchern und gelbem Deckel. 25 Fledermäuse hatten sich in dem Kasten eingenistet, beinahe ausschließlich trächtige Weibchen: In wenigen Wochen wird jedes von ihnen zwei Jungtiere werfen.

Voigt packt ein Klemmbrett aus, sein Kollege legt jedes Tier in eine Plastiktüte, hängt es an eine Waage, gibt das Gewicht durch. Streckt jedem den Unterarm – mit ausgebreiteten Flügeln reicht ein Abendsegler einem Erwachsenen etwa vom Ellbogen bis zu den Fingerspitzen – und vermeldet die Länge des Knochens. Tieren, die noch keinen Ring um die Pfote tragen, legt er einen um.

Die Forscher wollen erfassen, wie sich der Bestand in der Gegend entwickelt und wie sich die Tiere bewegen. Was nicht so einfach ist, wie es klingt. Fledermäuse sind kryptisch sagt Voigt. Wie viele Große Abendsegler in Deutschland leben, ist nicht einmal ansatzweise bekannt. Teile der Population ziehen im Winter nach Süden, andere im Sommer nach Norden. Von den 25 Weibchen in Kasten 17 werden bei der nächsten Zählung viele umgezogen, andere neu hinzugekommen und ein gewisser Teil verstorben sein.

Porträt von Christian Voigt.
Person steht im Wald auf einer Leiter und bringt eine Kasten an einem Baum an.

Fledermäuse sind viel zu neugierig.

CHRISTIAN VOIGT

Das ist einer der Gründe, weshalb sich nicht sagen lässt, in welchem Maß Windräder den Bestand der Art gefährden. Seit 2018 wertet das Bundesamt für Naturschutz den Bestand des Großen Abendseglers als rückläufig. Inwieweit dafür Windkraftanlagen verantwortlich sind, ist unklar. Sicher ist, dass der Große Abendsegler die Fledermausart ist, die am häufigsten tot unter den Anlagen aufgefunden wird.

Die meisten Tiere sterben im frühen Herbst – wohl, weil sie auf der Suche nach einem Winterquartier Windräder mit geeigneten Bäumen verwechseln: Fledermäuse orientieren sich vor allem, indem sie eine Folge hoher Töne ausstoßen. Aus dem Echo errechnet ihr Gehirn ein dreidimensionales Bild der Umgebung. Allerdings empfangen die Tiere nicht – wie das menschliche Auge – ununterbrochen Signale. Jeder Ton liefert ein Bild, wobei die Echoortung der Fledermaus ein deutlich engeres Wahrnehmungsfeld erzeugt als der Sehsinn des Menschen.

Fliegt eine Fledermaus auf ein Windrad zu, und liegt gerade keines der Rotorenblätter direkt auf ihrer Fluglinie, nimmt sie die Gefahr nicht wahr. Kurz darauf wird sie womöglich von einem Windradflügel erfasst, der in ihrer Wahrnehmung nie existiert hat. Eine zweite Todesursache ist noch tückischer: Hinter einem Windrad entstehen heftige Luftwirbel. Fledermäuse, die eine Anlage von hinten anfliegen, können die plötzlichen Druckunterschiede weder erkennen noch ausgleichen. Durch dieses so genannte Barotrauma zerreißen ihre inneren Organe. Einer Studie zufolge, deren Daten in den späten 2000er Jahren erhoben wurden, sterben an jedem ohne Auflagen betriebenen Windrad zehn bis zwölf Tiere im Jahr.

Ab etwa 2008 wurden die Betreiber neuer Windparks immer öfter verpflichtet, ihre Anlagen abzuschalten, wenn Fledermäuse besonders gefährdet sind: beispielweise nachts zwischen Juli und September bei Temperaturen über zehn Grad und Windgeschwindigkeiten unter sechs Metern pro Sekunde (bei starkem Wind fliegen die Tiere nicht aus).

2. Die Technik

Das ist der Punkt, an dem die Technik ins Spiel kommt. Denn die pauschalen Abschaltzeiten schmälerten den Gewinn der Betreiber. Inzwischen werden Windräder, die Fledermäuse gefährden, zunehmend mit einer Computersteuerung ausgerüstet. In den ersten Betriebsjahren wird gemessen, unter welchen Bedingungen die Fledermäuse besonders aktiv sind: Fliegen viele Abendsegler, schaltet die Anlage ab. Ein Ultraschallempfänger an der Gondel, dem Maschinenhaus zwischen Turm und Rotor eines Windrads, ortet die Tiere. Wie gut das funktioniert, hängt davon ab, wen man fragt.

Die Reichweite der Empfänger erfasst oft nicht einmal die Spitzen der Rotorblätter, sagt der Biologe Voigt. In dem Bereich über der Gondel und hinter dem Windrad – wo Fledermäusen das Barotrauma droht – mäßen sie überhaupt nicht. Je höher die Frequenz des Fledermausrufs ist, desto kürzer ist die Reichweite der Empfänger, sagt Voigt. Bei großen Anlagen erfassen die Ortungsgeräte nicht einmal fünf Prozent der von den Rotoren überstrichenen Fläche. Es sei abwegig, mit dieser Technologie die Zahl der getöteten Fledermäuse an großen Anlagen nennenswert senken zu wollen.

Die Systeme decken einen ausreichend großen Bereich ab, so dass sich alle im Luftraum befindlichen Objekte erfassen lassen und bewertet werden können, sagt Wolfram Axthelm, der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie. Laut den Entwicklern des Algorithmus senkt die Abschaltautomatik die Zahl der pro Jahr und Anlage getöteten Tiere auf ein bis zwei.

Es ist verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ

Flügel einer Fledermaus mit einem Metallklipp.

Wer recht hat, ließe sich selbst dann nicht ermitteln, wenn regelmäßig der Boden unter bestehenden Windrädern abgesucht würde. Die Rotorblätter drehen sich an den Spitzen oft mit über 100 Stundenkilometern; 30 Gramm Abendsegler schleudern sie Dutzende Meter weit fort. Auch die Tiere, die ein Barotrauma erleiden, fallen nicht unbedingt senkrecht zu Boden. Manche sterben nicht sofort, sondern fliegen zunächst weiter und verenden anderswo.

Aber auch wenn sich unstrittig erfassen ließe, wie viele Fledermäuse welcher Typ von Windrad an welcher Art von Standort tötet, bliebe die Gesamtzahl getöteter Tiere unbekannt. Nur einige Landkreise erfassen systematisch, wie viele ihrer Anlagen unter Auflagen laufen – im Kreis Stendal in Sachsen-Anhalt sind es 90 von 363, im ostfriesischen Kreis Wittmund 50 von 250. Eine bundesweite Statistik gibt es nicht. Die gängigen Schätzungen führen zu einem äußerst ungenauen Näherungswert: Jährlich sterben 30.000 bis 360.000 Fledermäuse an Windrädern.

Mit dem Bundesnaturschutzgesetz ist keine dieser Zahlen vereinbar. Es ist verboten, steht dort schlicht, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten. Die Zahl der jährlich hinnehmbaren toten Fledermäuse, die wie alle Säugetiere besonders geschützt sind, lässt sich daraus leicht errechnen. Sie lautet null. Würde diese Bestimmung wörtlich umgesetzt werden, dürfte, wo Fledermäuse leben, kein einziges neues Windrad genehmigt werden.

3. Der Mensch

Windkraftgegner wollen nur blockieren.

EVA EICHENAUER

Das ist der Punkt, an dem die Gerissenheit des Menschen ins Spiel kommt. Wenn strenge Auflagen geeignet sein sollen, den Artenschutz zu sichern, so die Überlegung einer dritten Gruppe von Menschen, die bei der Genehmigung von Windparks mitredet, warum sollte dann der Artenschutz nicht geeignet sein, strenge Auflagen zu sichern?

Diese Gruppe will weder klimaneutral Energie erzeugen noch fliegende Tiere schützen. Sie will, dass in ihrer Umgebung keine Windräder gebaut werden. Ihre Motive sind vielfältig, unterscheiden sich aber in einer Hinsicht vom Motiv der Artenschützer: Windkraftgegner vertreten nicht die Interessen anderer Lebewesen, sondern ihre eigenen – dass ihre Aussicht unverstellt bleibt oder keine Rotorengeräusche entstehen (an dieser Stelle hätte von einer Versammlung von Windkraftgegnern berichtet werden sollen; leider war es wegen der Covid-19-Pandemie einfacher, zwei Dutzend Fledermäuse zu treffen als ein Dutzend Menschen).

Echte Naturschützer sind eigentlich immer zu konstruktiven Lösungen bereit, sagt die Soziologin Eva Eichenauer vom Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung in Erkner bei Berlin. Wenn die akute Gefahr für eine Fledermauskolonie beseitigt werden könne, etwa durch die Wahl eines geeigneteren Standorts, hätten sie in der Regel nichts gegen einen geplanten Windpark.

Windkraftgegner, die die Technologie als Ganzes ablehnen, wollen nur blockieren, sagt Eichenauer, die Konflikte um die Energiewende erforscht. Allerdings sind persönliche Empfindungen nicht geeignet, ein Genehmigungsverfahren aufzuhalten. Der Artenschutz ist das schärfste Schwert der Windkraftgegner.

Denn jeder Anwohner kann der Genehmigungsbehörde seine Einwände gegen einen geplanten Windpark mitteilen. Jede dieser Einwendungen muss geprüft werden. Das gilt auch, wenn kurz vor Abschluss des Verfahrens eine bisher unbekannte Kolonie des Großen Abendseglers entdeckt wird, obwohl laut dem Artenschutzgutachten, das der Betreiber vorlegen muss, an dem Standort keine Fledermäuse leben. Oft nehmen die Behörden lieber in Kauf, dass sich der Genehmigungsprozess verzögert, stoppen ihn notfalls sogar ganz, als eine Klage auf Grundlage des Naturschutzgesetzes zu riskieren.

Besonders entschlossene Windkraftgegner, sagt Eichenauer, griffen auch zu unlauteren Mitteln. Es ist zum Beispiel vorgekommen, dass an Standorten, an denen normalerweise keine Störche leben, Nester aufgestellt wurden. Siedele sich dann tatsächlich ein Brutpaar der streng geschützten Vögel an, gefährde das die Genehmigung für den geplanten Windpark.

eine Person it Brille, Stirnlampe, Mundschutz und Fingerhandschuhen untersucht eine Fledermaus.

Eichenauer schlägt vor, dass die Behörden Einwendungen nur innerhalb einer bestimmten Frist prüfen müssen. Zugleich sollten die Artenschutzgutachter den Betreibern von Windparks aus einem staatlichen Pool zugeteilt werden. So würden die Gutachten als objektiver und verlässlicher wahrgenommen werden. Zurzeit beauftragen und bezahlen die Firmen die Experten selbst. Das, sagt Eichenauer, kann den Eindruck vermitteln, dass Gefälligkeitsgutachten verfasst werden, um weitere Aufträge zu sichern. Wer aus Prinzip gegen Windkraft sei, sagt Eichenauer, lasse sich von einem verbesserten Verfahren natürlich nicht überzeugen. Im Extremfall würde weiterhin die Klage drohen.

Aber auch für dieses Problem gibt es eine Lösung. Am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung untersucht Claudia Kemfert die Energiewende auf volkswirtschaftlicher Ebene. Wenn Kommunen sicherstellen, dass ihre Bürger nicht nur die negativen, sondern auch die positiven Effekte eines Windparks spüren, gibt es kaum Widerstand. Das lasse sich erreichen, so die Leibniz-Ökonomin, indem die Einnahmen aus einem Windpark zweckgebunden eingesetzt werden müssen, etwa für Bau und Unterhalt eines Schwimmbads oder die Sanierung eines Schulgebäudes. Oder, noch direkter, indem Anwohner niedrigere Strompreise zahlten oder sich am Bau der Anlagen beteiligen könnten – und später einen Anteil am Gewinn erhielten.

Kurioserweise scheint es, als ließen sich die Ansprüche des Menschen in diesem Fall leichter befriedigen als die Bedürfnisse der Tiere. Fledermausforscher Christian Voigt sagt, er habe diverse Techniken getestet, um den Großen Abendsegler besser zu schützen: Das 3D-Tracking mit Wärmebildkameras sei nicht ausgereift. Die Vergrämung, bei der die Tiere durch unangenehme Signale von Windrädern abgelenkt werden, funktioniere schlicht nicht.

Fledermäuse sind viel zu neugierig. Die kommen dann erst recht. Voigt würde gern zu Abschaltzeiten zurückkehren, die auch bei höheren Windgeschwindigkeiten greifen. Der Verlust für die Betreiber wäre minimal und im Rahmen einer ökologisch nachhaltigen Energiewende vertretbar. Die Windräder erzielten ohnehin den weitaus größten Ertrag bei Geschwindigkeiten von mehr als acht Metern pro Sekunde, wenn Fledermäuse gar nicht in riskanter Höhe ausflögen.

An Standorten mit schwachem Wind würde das das wirtschaftliche Aus für die Windkraft bedeuten, hält Wolfram Axthelm vom Bundesverband Windenergie dagegen. Ohnehin wäre damit nur den Fledermäusen geholfen. Kiebitze, Uhus oder Rotmilane brauchen jeweils ganz andere Maßnahmen zu ihrem Schutz.

Womit wir wieder bei den Schriftzeichen und dem Kreuzworträtsel wären. Der Kreis Paderborn versuchte 2019, der unberechenbaren Vielfalt tierischen Verhaltens durch schiere Masse Herr zu werden: Die Erneuerung eines Windparks genehmigte er nur unter 111 Auflagen.

Mit der unberechenbaren Vielfalt menschlichen Verhaltens hat der Kreis offenbar nicht gerechnet: Bevor der Betreiber mit der Umrüstung beginnen konnte, ging eine Klage des NABU ein. Unter anderem führen die Naturschützer an, es sei für die Bewohner eines nahen Gutshofes unzumutbar, auf Windräder zu blicken. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

*Aufmacherfoto: Fabian Zapatka

Grüne Feldfläche, Windräder und eine Straße mit parkenden Autos.

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