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Barrierefreiheit im Netz

Die Leibniz-Gemeinschaft ist bemüht, ihre Internetauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für www.leibniz-magazin.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftrifft von »leibniz«, dem Magazin der Leibniz-Gemeinschaft, ist aufgrund der im Folgenden aufgeführten Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen nach den oben genannten Richtlinien nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Das Portal befindet sich in einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung und ist nicht in allen Bereichen BITV-optimiert.

Folgende Bereiche sind noch nicht komplett barrierefrei:

  • Medien- und Textalternativen für Videos und Bilder
  • Kontraste von Text und Links
  • Videos, Audios, Galerien und Formulare
  • nicht alle Links sind schon mit ausreichend verständlichen Texten versehen
  • PDF-Dokumente

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Website befindet sich derzeit in Überarbeitung, daher kann zurzeit keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden.
  • Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung.
  • Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).
  • Verschiedene Dokumente oder Applikationen konnten noch nicht auf eine barrierefreies Format umgestellt werden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Die verantwortlichen Stellen der Leibniz-Gemeinschaft arbeiten im Rahmen ihrer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. Die oben aufgeführten Punkte werden sukzessive angepasst. Alle neuen Inhalte werden in der Regel möglichst barrierefrei bereitgestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2022 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Portals www.leibniz-magazin.de der Leibniz-Gemeinschaft aufgefallen?

Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail, Post oder Telefon.

Leibniz-Gemeinschaft
Chausseestraße 111
10115 Berlin
T 030 / 20 60 49 – 100
info(at)leibniz-gemeinschaft.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Fon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de