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Das sagt der Politikwissenschaftler

Jungen Menschen fehlt nicht automatisch politische Kompetenz.

JOHANNES N. BLUMENBERG

Nichts ist so beständig wie die Kritik der Generationen aneinander. Schon vor rund 3.000 Jahren hielt ein unbekannter Autor auf einer babylonischen Steintafel fest: »Die heutige Jugend ist von Grund auf verdorben, sie ist böse, gottlos und faul. Sie wird niemals so sein wie die Jugend vorher, und es wird ihr niemals gelingen, unsere Kultur zu erhalten.« Und auch heute ist die Kritik an den Jungen eine Konstante in der medialen Berichterstattung. Kann man Jugendlichen im zarten Alter von 16 Jahren unter diesen Vorbedingungen also wirklich das hohe Recht der demokratischen Wahl zukommen lassen?

Das am häufigsten genannte Argument gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren beschreibt mangelnde geistige Reife und fehlende politische Kompetenz. Jugendliche könnten extremer als Erwachsene wählen und seien offener für Manipulation, heißt es. Sie würden zudem weder über das notwendige politische Wissen noch über ausreichend Lebenserfahrung verfügen. Diese Befürchtungen wiegen umso schwerer, als im für die Wahl relevanten Alter in der öffentlichen Meinung längst nicht mehr die Eltern die vorrangige Sozialisationsinstanz sind, sondern Freunde oder gar Influencer diese Rolle einnehmen. Die Angst vor den »Rezos« dieser Welt ist allgegenwärtig.

Betrachtet man die Wählergruppen der einzelnen Parteien eingehender, muss man zunächst festhalten, dass »die Jugend« keineswegs für alle Parteien ein Problem ist. Die Grünen, längst ebenfalls eine arrivierte Partei, aber auch die FDP würden von einer Verjüngung des Elektorats profitieren. Dies hat weniger mit dem Alter der Wählerinnen und Wähler zu tun als mit deren politischen Einstellungen, beispielsweise in der Klimapolitik, wie sich an der Fridays for Future-Bewegung erkennen lässt.

Überhaupt ist das häufig zitierte Narrativ der jungen Linken, die im Alter zu Konservativen werden, nicht korrekt. Politische Einstellungen sind in großem Maße beeinflusst vom Zeitgeist, dem sozialen Milieu ihrer Träger und von deren Alltagserlebnissen — nicht aber vom Lebensalter. Ähnliches gilt für die Beeinflussbarkeit durch Dritte wie soziale Medien, Influencer, Freunde. Zwar sind junge Menschen in ihren politischen Einstellungen und im Wahlverhalten noch nicht so gefestigt wie ältere, aber auch hier ist die Persönlichkeit entscheidend dafür, wie empfänglich ein Mensch für negative Einflussnahme ist und welchen Quellen er traut.

Neuere Studien zeigen sogar, dass ältere Menschen in den sozialen Medien proportional mehr Fake News teilen und an diese glauben. Andere empirische Studien weisen nach, dass für junge Menschen trotz der höheren Mediendurchdrungenheit ihres Alltags weiterhin Eltern und Freunde die wichtigste Bezugsgruppe sind, wenn es um Gespräche über Politik geht. Das bietet die Chance, Erstwähler bestmöglich durch ihre Eltern zu unterstützen und sie nachhaltig in das politische System einzubinden. Dies ist umso wichtiger, weil die Gruppe der Jung- und Erstwähler generell weniger häufig wählen geht, als es ältere Menschen tun. Halten wir also fest: Junge Menschen verfügen weder zwangsläufig über weniger geistige Reife, noch fehlt ihnen automatisch politische Kompetenz.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stellt sich da doch die Frage: Ist es fair, dass allein die ältere Generation über ihre Zukunft bestimmt? Die Bedürfnisse könnten sich schließlich unterscheiden, die Interessen der jungen Generation unbeachtet bleiben. Hinzu kommt, dass ein Teil der Jugendlichen mit 16 oder 17 bereits arbeiten geht oder eine Ausbildung macht und so gesamtgesellschaftliche Interessen mitfinanziert, ohne auf Bundesebene auch mitgestalten zu können. Das Kommunal- und Landeswahlrecht ist an dieser Stelle schon weiter. Seien wir auch auf Bundesebene mutig, und vertrauen wir in die Kompetenzen der jungen Generation. Die Demokratie wird wegen eines Wahlrechts ab 16 nicht untergehen.

JOHANNES N. BLUMENBERG ist Leiter des Teams »GESIS Training« bei GESIS — Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften.

Das sagt der Politiker

Für mich stehen das Wahlalter und die Volljährigkeit in einem inneren Zusammenhang.

ANSGAR HEVELING

Im vergangenen Jahr hat uns die Bewegung Fridays for Future gezeigt, wie politisch engagiert die junge Generation ist. Gerade wenn es um ihre Zukunft geht, mischt sie sich ein. Nicht nur als Reaktion darauf wird vielfach auch für die Bundestagswahl die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre gefordert, damit Jugendliche mehr an politischen Entscheidungen mitwirken können. Und auch uns von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist es wichtig, junge Menschen für politisches Engagement, für unsere Demokratie zu begeistern.

Aber es geht andererseits auch darum, dass Rechte und Pflichten der Bürger in einer aktiv gelebten Demokratie im Gleichklang zueinander stehen müssen. Dieser Grundsatz ist ein wesentlicher Baustein unserer Rechtsordnung. Zwar sind Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr nach dem Jugendgerichtsgesetz strafrechtlich verantwortlich, aber nur dann, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit gilt erst ab einem Alter von 18 Jahren. Auch zivilrechtlich besteht die »unbeschränkte Deliktsfähigkeit«, also die volle Verantwortlichkeit und damit auch die Ersatzpflicht für einen Schaden, der einem anderen zugefügt wurde, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erst ab einem Alter von 18 Jahren. Ebenso gilt unbeschränkte Geschäftsfähigkeit für jeden Bürger, also die Möglichkeit, umfassend am Geschäftsleben teilzunehmen, erst ab 18 Jahren; davor sind Minderjährige gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches vielfach auf die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen.

Es wäre für mich ein Wertungswiderspruch, wenn ein Jugendlicher zwar ohne die Genehmigung seiner Eltern keinen Mobilfunkvertrag abschließen, aber mitbestimmen könnte, wie der Deutsche Bundestag, in dem die grundlegenden Fragen unserer Gesellschaft entschieden werden, zusammengesetzt sein soll. Für mich stehen daher das Wahlalter und die Volljährigkeit in einem inneren Zusammenhang.

Dieser fundamentale Grundsatz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch als erfolgreich für das gesellschaftliche Miteinander erwiesen. Die Gesellschaft hat sich richtigerweise darauf verständigt, dass einem jungen Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren ein vollverantwortliches Handeln mit allen Rechten, aber eben auch allen Pflichten und mit allen Konsequenzen zugerechnet werden sollte.

Tatsache ist auch, dass das Alter bis 18 Jahre für Jugendliche eine Zeit ist, in der sie sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Es ist auch eine Zeit, in der sich junge Menschen erst ihre Meinung bilden und hierbei zu Recht experimentierfreudig sind. Und unbestritten können in diesem Alter auch gruppendynamische Prozesse eine größere Rolle spielen. Das alles kann unter Umständen Auswirkungen auf eine differenzierte Wahlentscheidung haben.

Die Anknüpfung des Wahlalters an die Volljährigkeit hat aber nicht zur Folge, dass Jugendliche rechtlos und ohne Einflussmöglichkeiten auf die demokratische Willensbildung sind. Können Jugendliche denn nur über das Wahlrecht entscheidend mehr zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen? Ganz und gar nicht. Die vielen in den Jugendorganisationen der Parteien, aber auch bei anderen Gruppierungen engagierten Jugendlichen nehmen die sich ihnen bietenden Möglichkeiten der Teilnahme an der politischen Willensbildung intensiv wahr.

Und nicht zuletzt hat die Fridays for Future-Bewegung auch uns in eindrucksvoller Weise gezeigt, was Jugendliche — ganz ohne aktives Wahlrecht — politisch bewirken können.

ANSGAR HEVELING ist Justiziar der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

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